Goldlegierungen und ihr Feingehalt

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KAT EVE Feingehalt einer Goldlegierung

Das Edelmetall Gold ist in seiner reinsten Form (Feingold) sehr weich und eignet sich nicht für die Herstellung von Schmuck. Es würde sehr schnell verkratzen und sich bei Stößen sofort verformen. Daher werden dem Feingold noch andere Metalle durch Schmelzen beigemischt, um die Materialeigenschaften für die Verwendung als Schmuck zu verbessern und den Schmuckstücken die nötige Härte zu verleihen. Diese Verschmelzungen aus Gold und anderen Metallen werden als Goldlegierung bezeichnet. Goldlegierungen unterscheiden sich im Feingold-Gehalt und im Farbton voneinander. Der Farbton eines Schmuckstücks wird durch das Verhältnis der dem Gold hinzugefügten Metalle in einer Legierung bestimmt. Mehr zu den Farbtönen von Gold findest du hier.

Der Goldgehalt einer Legierung, auch Reinheitsgrad genannt, wird in Deutschland in Tausendstel angegeben, im Ausland auch mit Karat (Abkürzung kt, k, ct oder c) gekennzeichnet. In Deutschland sind gängige Legierungen für Gold-Schmuck 333er (8 kt), 585er (14 kt) und 750er (18 kt) Gold. Dies bedeutet, dass bei einer 333er Goldlegierung 33,3% der Masse des Schmuckstücks Feingold ausmachen – beim 585er Gold dementsprechend 58,5% und beim 750er Gold 75%.

Im Gegensatz dazu haben Goldbarren, die zu Anlagezwecken eingekauft werden, einen Gold Feingehalt von 99,9% (24 kt) in Deutschland. Das 333er Gold ist das Einstiegspreissegment für Goldschmuck in Deutschland. Im Ausland ist teilweise 375er Gold (9 kt) die günstigste Goldklasse. Damit Produkte auch ins Ausland exportiert werden können, werden sie teilweise auch in Deutschland in der Legierung 375 produziert. Oft wird 333er oder 375er Goldschmuck im Handel noch mit 585er oder 750er Gold nachvergoldet, um dem Schmuckstück eine noch gelblichere Farbe zu verleihen. Sollte sich die Vergoldung durch häufige Nutzung abtragen, kann (muss aber nicht) sich ein blasserer Goldton darunter verbergen.

Der Prägestempel auf einem Schmuckstück, auch Punzierung genannt, gibt Auskunft über diesen Masseanteil von Gold in der jeweiligen Legierung. Der Feingehalt eines Schmuckstücks gibt aber keinen Aufschluss darüber, welche anderweitigen Metalle der Legierung noch beigemischt sind. Gesetzlich ist die Angabe eines Feingehalts auf dem Schmuckstück in Deutschland nicht verpflichtend. Wenn der Feingehalt jedoch gestempelt wird, muss die Stempelung dem Gesetz über den Feingehalt der Gold- und Silberwaren entsprechen.

 

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